Wirtschaftsstrafrecht
Der Begriff 'Wirtschaftsstrafrecht' ist Oberbegriff für eine Vielzahl von strafrechtlichen Vorwürfen. Beispielhaft sollen einige hervorgehoben werden:
- Arbeitsstrafrecht, wie z.B. illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit, Nichtzahlung von gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhnen
- Betrug
- Untreue
- Korruption
- Insolvenzstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
Ich vertrete Sie in allen diesen Bereich kompetent und engagiert, sei es als Beschuldigter oder als Betroffener einer solchen Straftat.
Da die Staatsanwaltschaften in der Regel zur Verfolgung dieser Delikte Spezialabteilungen mit besonders ausgebildeten Staatsanwälten eingerichtet haben, ist es für die Verteidigung, aber auch für eine Anzeigenerstattung unabdingbar, wirtschaftliche Zusammenhänge schnell zu erfassen und plausibel darzustellen.
Mein Studium der Betriebswirtschaftslehre bildet hierfür eine solide Basis.
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