Opfervertretung/Nebenklage
Das Instrument der Nebenklage stattet das Opfer mit nahezu den gleichen prozessualen Rechten aus wie den Angeklagten. So darf das Opfer zum Beispiel in der strafrechtlichen Hauptverhandlung gegen den Täter eigene Beweisanträge stellen, aber auch Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit und Entfernung des Angeklagten für die Dauer seiner Vernehmung.
In den letzten Jahren habe ich eine Vielzahl von Geschädigten - besonders im Bereich des Sexualstrafrechts, aber auch Angehörige von getöteten Opfern - vertreten und deren Interessen konsequent, aber auch einfühlsam vertreten.
Erfahrung habe ich auch in der Durchsetzung der auf solchen Straftaten beruhenden zivilrechtlichen Ansprüchen.
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